Vorsorge- und Hygienemaßnahmen zum Schutz vor einer Corona-Infektion an unserer Ballettschule
 

-Die Teilnahme am Unterricht ist nur mit Impf-, Genesenen Nachweis oder Test möglich.

                Basisstufe: 3G

                Warnstufe: (3G nur PCR Test)

                Alarmstufe: 2G

  Ausgenommen sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, sowie         Schülerinnen und Schüler.

 

-Begleitpersonen bei Probestunden müssen ebenfalls einen Nachweis vorlegen.
 

-Die Schüler betreten das Gebäude alleine. Ausnahme sind Probestundenkinder, hier darf ein Elternteil das Kind bis zum Saal   begleiten (Maskenpflicht).
 

-Bei Probestunden müssen Name und Telefonnummer angegeben werden.
 

-Das Aufhalten im Flur und Eingangsbereich vor, während und nach den Stunden, ist für Eltern und Schüler leider im Moment noch   nicht möglich.
 

-Beim Bringen und Holen der Schüler durch die Eltern herrscht Maskenpflicht, auch vor dem Haupteingang, bzw. dem Notausgang.
 

-Bitte achten Sie überall auf Abstand!
 

-Beim Betreten des Gebäudes/Saales, bitte zuerst Hände desinfizieren.
 

-Wir werden weiterhin die Umkleiden nicht nutzen, bitte kommt umgezogen zum Unterricht. Schuhe und Trinkflasche werden mit in   den Saal genommen.
 

-Toiletten dürfen einzeln betreten werden.
 

-Der Ausgang nach der Stunde erfolgt über den Notausgang.
 

-Da nach jeder Stunde gelüftet sowie Oberflächen desinfiziert werden, können sich die Stunden um ein paar Minuten verkürzen   bzw. verschieben.
 

-Schüler mit typischen Symptomen einer Corona-Virus Infektion (Husten, Halsschmerzen, Fieber…), dürfen am Unterricht nicht   teilnehmen.